Gottesdienste ab 28. Mai wieder erlaubt!

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Am 19. Mai traf sich Bundesrat Alain Berset mit den Mitgliedern des Rates der Religionen. Laut Medienberichten wurde eine frühere Wiederaufnahme der Gottesdienste und der religiösen Veranstaltungen das Hauptthema des Gesprächs. Am Tag danach nahm der Bundesrat Bersets‘ Antrag an: Gottesdienste sind trotz des seit Mitte März bestehenden Versammlunsgverbots ab Donnerstag, 28. Mai wieder zugelassen. Mit diesem Beschluss verbunden sind die Vorgaben des Rahmenschutzkonzepts «Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Am Donnerstag 28. Mai dürfen die orthodoxen Christinnen und Christen, die einem anderen liturgischen Kalender folgen, Auffahrt feiern, am 31. Mai feiern alle anderen Pfingsten, zwei wichtige Feiertage für das Christentums.

Seit dem 11. Mai sind die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom Bund gelockert. Vieles ist wieder möglich. Dass aber Gottesdienste immer noch verboten waren, war für viele Gläubigen nur schwer nachvollziehbar. Der Bundesrat hatte den 8. Juni für eine Wiederaufnahme der Gottesdienste in Aussicht gestellt. Am diesen Tag soll die dritte Lockerungswelle der Massnahmen In Kraft treten. Der Bundesrat informiert am 27. Mai diesbezüglich.

Rahmenschutzkonzept des BAG: «Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften»