Menschenrechte – Eine ständige Herausforderung

Freiheit | Gleichheit | Menschenwürde für alle

  • durch das Gebot der Nächstenliebe
  • weil der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen wurde

Würde, Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit

«Würde» verweist auf  die Transzendenz.
Gott, Schöpfer der Welt, 
hat alle Menschen nach seinem Bild geschaffen.

Die Würde ist allen Menschen eigen. Sie muss weder erworben, verdient noch erarbeitet werden.  Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind und jeder ältere Mensch besitzt und behält ihre, je eigene Würde lebenslang.

Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs und seine Folgen haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu veranlasst im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu verkünden. In der Präambel heisst es: «von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal». Unsere Welt ist bis heute noch immer weit davon entfernt.

Die Kirchen und ihre Hilfswerke gehören zu den zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich für die Achtung der Menschenrechte einsetzen: 
im Migrationsbereich
beim Schutz des Lebens
bei Religions- oder Gewissensfreiheit
– für Frieden und Gerechtigkeit.

Als Teil der Ökumenischen Bewegung konnten und können die Kirchen gerade im Kampf für die Menschenrechte viel voneinander lernen.

Handeln
Die Menschenrechte sollten nicht nur Gegenstand von Erklärungen bei grossen Kundgebungen sein. Auch wenn die Menschenrechte auf dem Papier eine Selbstverständlichkeit sein mögen, ist ihre Umsetzung aufgrund ihrer hochpolitischen Dimension nie endgültig gesichert.

Alles, was mit Menschenwürde und Gerechtigkeit zu tun hat, kann die Kirchen nicht gleichgültig lassen. Sie sind damit konfrontiert in ihrer Verkündigung und in der Seelsorge, als Arbeitgeberinnen und durch ihre Hilfswerke, die oft in spezialisierten internationalen Netzwerken tätig sind.

Zum internationalen Menschenrechtstag

Seit 1950 wird der Menschenrechtstag jedes Jahr am 10. Dezember begangen.
An diesem Tag wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert.

In den letzten zwanzig Jahren haben die drei Landeskirchen – Römisch-katholische, Christkatholische und Evangelisch-reformierte Kirchen in der Schweiz – eine gemeinsame Erklärung zum internationalen Menschenrechtstag am 10. Dezember veröffentlicht.

Ende 2021 haben sie diese Aufgabe an die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) übergeben, um die ökumenische Reichweite des Textes zu erweitern.

Die AGCK.CH hat sich entschieden, nun alljährlich einen Impuls für Kirchen und Gemeinden zu veröffentlichen. Im Jahr 2024 steht der 7. Artikel  der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 im Zentrum (das Verbot jeglicher Diskriminierung). Das Dokument enthält Gedanken zur persönlichen Reflexion und schlägt liturgische Elemente (Bibeltexte, Gebete, Lieder) vor, die in einem Gottesdienst, einem Gebets- oder Bildungsanlass verwendet werden können.