EVP Schweiz lanciert Charta der Religionsgemeinschaften

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Am 22. August hat die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) die Charta für Religionsgemeinschaften vorgestellt. Die Charta enthält 22 Leitsätze für ein friedliches Zusammenleben der Religionsgemeinschaften in der Schweiz, die von der EVP zur Diskussion gestellt werden. Sie basiert auf den Menschenrechten und soll eine Antwort auf die religionspolitischen Herausforderungen durch die zunehmende Religionsvielfalt sowie ein Instrument des Dialogs und der Zusammenarbeit sein.

„Damit in einer pluralistischen Gesellschaft ein Dialog auf Augenhöhe und ein friedliches Neben- und Miteinander möglich ist, braucht es Leitlinien für das Zusammenleben unterschiedlicher religiöser Gruppen“, begründet Marianne Streiff, EVP-Parteipräsidentin die Entwicklung der Charta.

„Die Charta kann für Religionsgemeinschaften eine Möglichkeit sein, sich öffentlich zu den Werten unserer Gesellschaft und zu unserem Rechtssystem zu bekennen und damit Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen“; das sei laut Marianne Streiff eine wichtige Intention der Charta. Mit ihrer Unterschrift könnten Religionsgemeinschaften somit ihre aktive Bereitschaft zur gesellschaftlichen Integration bezeugen.

Ausgangspunkt der Charta ist die Menschenwürde. Sie legt den Fokus auf die Rechte und Pflichten, die mit der Religionsfreiheit verbunden sind. „Alle Rechte gehen einher mit der Pflicht, sie auch für andere zu akzeptieren. So entfaltet die Charta auch präventive Wirkung, in dem sich die Religionsgemeinschaften verpflichten, sich gegen Hassaufrufe zu stellen oder Dialog als Konfliktlösungsansatz zu priorisieren“, erläuterte der Berner EVP-Grossrat Marc Jost.

Die Charta erlaubt und anerkennt im Gegensatz zu vielen anderen Dokumenten ihrer Art die Vielfalt der Gemeinschaften – auch innerhalb einer Konfession. Sie legt damit Wert auf den intra-religiösen und nicht nur den interreligiösen Dialog. Einziges Kriterium zur Unterzeichnung der Charta ist die Bereitschaft der Religionsgemeinschaften, sich im Sinne einer Selbstdeklaration zu deren Leitsätzen zu verpflichten. Es sind keine Kriterien wie Grösse oder rechtliche Anerkennung der Religionsgemeinschaft definiert. Die Charta thematisiert unter anderem Machtfragen, die Förderung demokratischer Strukturen in der Religionsgemeinschaft, die Beteiligung von Frauen und Männern bei der Entscheidungsfindung, den professionellen Umgang mit Menschen in Not (Seelsorge) sowie Transparenz in der Führung und bei den Finanzen.

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