Christkatholische und Lutherische Kirche in der Schweiz verpflichten sich zu pastoraler Zusammenarbeit

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Nach der feierlichen Unterzeichnung, links Bischof Harald Rein, rechts Pfarrerin Renate Dienst
© Alle Bilder Christoph Knoch

Am 29. Juni 2022 haben die Kirchenleitungen der Christkatholischen Kirche der Schweiz und des Bundes Lutherischen Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eine pastorale Handreichung unterschrieben. Die Unterzeichnung fand im Rahmen einer lutherischen Vesper in der Kirche Peter und Paul in Bern statt. Der bisherige Weg der Zusammenarbeit der beiden Konfessionen soll weitergeführt und wo möglich vertieft werden, ganz im Sinne der Charta oecumenica.

Seit vielen Jahren sind Kirchgemeinden der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) und des Bundes Evangelisch-Lutherischer Kirchen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (BELK) miteinander verbunden. In Basel, Bern oder Zürich entstand eine Zusammenarbeit auf Kirchgemeindeebene. In der Diaspora besuchen lutherische Christinnen und Christen christkatholische Gottesdienste. Beide Kirchen arbeiten in den lokalen und kantonalen ökumenischen Gremien, beide sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz, die Christkatholische Kirche ist sogar Gründungsmitglied.

Die beiden Kirchenleitungen haben eine gemischte Gesprächskommission eingesetzt, die von 2018 bis 2022 die vorliegende pastorale Handreichung erarbeitet hat. Die Gespräche über pastorale und theologische Fragen in der Kommission haben das gegenseitige Vertrauen gestärkt und zur Überzeugung geführt, den bisherigen Weg weiterzuführen und wo möglich zu vertiefen.

Die pastorale Handreichung hält die bereits bestehende Praxis im Sinne einer schriftlichen Vergewisserung fest und empfiehlt zugleich eine Vertiefung des gemeinsamen kirchlichen Handelns. Dadurch leisten beide Kirchen einen Beitrag zur Umsetzung der Charta oecumenica (vor allem Artikel 3 bis 5), der sich beide verpflichtet wissen.

Folgende Bereiche des kirchlichen Lebens sind tangiert (Auszüge):

Gottesdienst und Abendmahl/Eucharistie
Gemeinsam feiern ist zu begrüssen. Die Liturgie folgt derjenigen Ordnung der beteiligten Kirchen, deren Vertreter bzw. Vertreterin den Vorsitz innehat. Die Geistlichen der einen Kirche dürfen in der anderen Kirche predigen. Die Eucharistie/das Abendmahl darf gefeiert werden. Der Empfang des Abendmahles bzw. der eucharistischen Gaben liegt – da Jesus Christus der Einladende ist – in der Eigenverantwortung der einzelnen Kirchenmitglieder.

Taufe
Beiden Kirchen haben die Erklärung von Riva San Vitale zur gegenseitigen Taufanerkennung (2014, mit der Erweiterung von 2021). Glieder aus der jeweils anderen Kirche werden als Taufpaten und Taufpatinnen anerkannt und sind willkommen.

Firmung/Konfirmation
Die beiden Kirchen erkennen die bei ihnen jeweils gespendete Firmung und Konfirmation gegenseitig an.

Trauung
Die in der einen Kirche vollzogene Trauung wird in der anderen Kirche als gültig anerkannt. Die gemeinsame Feier der Trauung bei gemischt-konfessionellen Paaren ist möglich.

Handreichung

Grusswort der AGCK.CH

Webseite BELK
Webseite CKK