Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund sagt ja zur „Ehe für alle“
Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hat am 5. November 2019 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene befürwortet. Der SEK bleibt dem reformierten Prinzip treu, dass eine Ehe Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist.
Es begann im Jahre 2013, als die Berner Nationalrätin Katrin Bertschy (Grünliberale Fraktion) die parlamentarische Initiative zur „Ehe für alle“ eingereicht hat. Diese Initiative fordert den Gesetzgeber auf, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung. Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen heiraten und ungleichgeschlechtliche Paare sollen eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 mit der Thematik wieder befassen. Bis die „Ehe für alle“ die Räte und allenfalls ein wahrscheinliches Referendum und eine Volksabstimmung durchlaufen hat, kann es noch mehrere Jahre dauern.
Die Mitgliedkirchen des SEK werden das letzte Wort betreffend kirchlicher Trauung für gleichgeschlechtliche Paare behalten, auch wenn die Abgeordneten ihnen empfehlen, eine eventuelle Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene, wie auch den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Schliesslich stimmte die Versammlung dafür, dass bei der kirchlichen Trauung auch in Zukunft die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer gleich wie für alle anderen Kasualien gewahrt bleibt.
Die Frage der Ehe für alle spaltet nicht nur die Kirchen untereinander aber polarisiert auch innerhalb der einzelnen Kirchen. An der November-Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes konnte man zwei Richtungen wahrnehmen. In Kürze: auf einer Seite diejenigen, welche die Ansicht vertreten, dass die Liebe und das Versprechen der Unterstützung, des Respekts und der Treue zweier Menschen als Abbild der radikalen Liebe Gottes zu seinem Volk vorherrschen, und andererseits diejenigen, die aufgrund der Heiligen Schrift (Schöpfungs- und Bundestheologie) in der Vereinigung von Mann und Frau eine Originalität sehen, welche rechtfertigt, dass die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten ist und bleiben soll.
Mit dem Entscheid, die Ehe zu öffnen, geht die AV den Weg weiter, den sie mit der letzten Versammlung in Winterthur im Juni 2019 begonnen hatte. Dort hatten sie der Position des Rates des SEK zugestimmt: „Wir sind von Gott gewollt, so wie wir geschaffen sind. Unsere sexuelle Orientierung können wir uns nicht aussuchen. Wir nehmen sie als Ausdruck geschöpflicher Fülle wahr.“ Auf Basis dieser Position hatte der Rat des SEK im August 2019 beschlossen, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene zu unterstützen, auch wenn eine der strittigsten Fragen – der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin – (noch) nicht geregelt ist.
Der Abgeordnetenversammlung war es wichtig zu betonen, dass auch nach diesem Entscheid verschiedene Eheverständnisse in der reformierte Kirche Platz haben. Die Schweizer Bischofskonferenz betont auf ihrer Seite, dass sie nur für die sakramentale Ehe zuständig ist, welche ein Mann mit einer Frau verbindet. Die Thematik der Homosexualität polarisiert die meisten Kirchen weltweit.
Wichtigste Gemeinsamkeiten und Unterschiede rechtlich zwischen Ehe und registrierter Partnerschaft (Bundesamt für Justiz)
Ehe für alle. Ehe, Sexualität, Elternschaft und Kindswohl aus evangelisch-reformierter Sicht, Prof. Frank Mathwig und Dr. Luca Baschera (Dokument für die Abgeordnetenversammlung)