Wie viele Teilnehmende im Gottesdienst?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von 28. Oktober 2020 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen – darunter auch Gottesdienste – sind ab heute 29. Oktober verboten.
Die Massnahmen gelten schweizweit und unbefristet. Die Kantone dürfen nicht lockere Auflagen erlassen, strengere aber schon: Einzelne Kantone hatten das bereits zuvor gemacht, so zum Beispiel der Kanton Bern, welcher Veranstaltungen schon vor einigen Tagen auf maximal 15 Personen beschränkt. Im Kanton Wallis dürfen sogar höchstens 10 Personen an Gottesdiensten und anderen Anlässen teilnehmen (mit Schutzkonzept!).
Neu muss der Mund- und Nasen-Schutz nicht nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen, sondern auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben getragen werden, also zum Beispiel vor der Kirchentür. Verboten werden zudem Auftritte und Proben von Laienchören, darunter die Kirchenchöre.