70-Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Anlässlich des 70-Jubiläums der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta) haben die römisch-katholische, die christkatholische und die reformierten Kirchen der Schweiz in Verbindung mit den Freikirchen ein fiktives Gespräch zwischen der jüdischen Philosophin Hannah Arendt, dem reformierten Theologen Karl Barth und Papst Johannes XXIII. protokolliert. Aus dem Jenseits, aber alles andere als jenseitig, melden sich die drei Zeitgenossen zu Wort und finden dabei erstaunliche Übereinstimmungen in ihrem Denken. Ihr Gespräch zwischen Pfeifenrauch und Aufbruchsgeist ist weniger ein himmlischer Rückblick als vielmehr eine topaktuelle Kritik. Wenn jeder nur einseitig auf seinem Menschenrecht besteht, gibt es kein friedliches Miteinander, sondern „eine Prügelei“, wie Karl Barth bemerkt. Hannah Arendt stimmt zu: Die Menschenrechte könne man nicht wie ein Schild vor sich hertragen. Das schafft Abstand statt Begegnung. Und für Papst Johannes XXIII. wird mit den Menschenrechten die Würde der Person für alle Menschen anerkannt, Gerechtigkeit damit zu einem anderen Wort für Frieden. Am 10. Dezember 1948 unterzeichnete die UN-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese Rechte gelten für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität. Inzwischen nehmen wir sie oft als selbstverständlich wahr, und doch geraten die Menschenrechte immer wieder unter Druck. Aktion zum Menschenrechtstag der Landeskirchen: Fiktives Gespräch zwischen Arendt, Bart und Johannes XXIII