Zum Menschenrechtstag: Religionsfreiheit ist mehr als die Duldung von Minderheiten

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Taufe im Freien. Foto: Adam, L'Iconoclaste Banal | CC BY 2.0

Zum diesjährigen Menschenrechtstag, am 10. Dezember, laden die Kirchen ein, den Artikel 18 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zu meditieren: das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses echt schliesst die Freiheit ein, seine Religion zu wechseln, sie allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat zu bekennen. Der Impuls zum Menschenrechtstag 2026 wurde im Auftrag der AGCK Schweiz von Michael Sieber, baptistischem Pastor und Mitglied des Präsidiums, vorbereitet. Wie in den letzten Jahren wird der Impuls mit biblischen Texten ergänzt.

Religionsfreiheit ist mehr als die Duldung von Minderheiten
Religionsfreiheit ist die Gleichbehandlung aller Weltanschauungen, die in einer Gesellschaft vorhanden und willig sind, in friedlicher Nachbarschaft zu leben. Dafür braucht es einen staatlichen Überbau, der sich selbst keiner Ideologie verpflichtet – auch nicht dem Atheismus. Hinter der Gedanken-, Gewissens- und besonders Religionsfreiheit steht also die Erkenntnis, dass es Bereiche gibt, die über der Autorität einer Regierung stehen.

Umgekehrt sind diese drei Freiheiten dahingehend eingeschränkt, dass sie niemandem die Lizenz erteilen, andere Grundrechte zu verletzen. Religionsfreiheit steht nicht für sich, sondern ist in der übrigen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) eingebettet. Was auch Spannungen hervorrufen kann: So wird Artikel 18 vorgeworfen, aus westlich-demokratischer Perspektive verfasst zu sein und einseitig Bekehrungen zum Christentum zu fördern. Dabei wird allerdings übersehen, dass die Idee der Religionsfreiheit zwar aus der Bibel stammt, die Kirche aber nicht bevorzugt. Im Gegenteil: Gerade durch die Anerkennung der Menschenrechte verzichten grosse Konfessionen nach zeitweiliger Gewaltanwendung wieder auf ihre historisch gewachsene Macht und trauen jedem Menschen die Mündigkeit zu, selbst zu entscheiden, welcher spirituelle Weg ihn überzeugt.

Echte Hinwendung zu Jesus basiert auf Freiwilligkeit
Das Wesen der Guten Nachricht setzt Voraus: Echte Hinwendung zu Jesus basiert auf Freiwilligkeit (Mk 12,30). Und damit, wie von der AEMR betont, der Freiheit zu erstens Konversion und zweitens Bekenntnis. Dies wirft in der Umsetzung Fragen auf, deren Beantwortung Weisheit braucht. Diese Fragen sind hochaktuell. Mehr dazu im Impuls.

Impuls 2026 zum Menschenrechtstag | Herunterladen

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