Was die Gesellschaft an den Kirchen hat

Regional

Am 24. September 2019 hielt die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr, auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Kanton Zürich einen Vortrag zum Thema: „Was die Gesellschaft an den Kirchen hat“. Dabei erläuterte sie einige der sieben „Leitsätze zum Verhältnis von Staat und Religion“ vertieft, die der Zürcher Regierungsrat im November 2017 verabschiedet hatte. Sie betonte die Wichtigkeit der Religionsgemeinschaften für Staat und Gesellschaft sowie die Bedeutung der sieben Leitsätze für kleinere, nicht öffentlich anerkannte Kirchen.

Nächstenliebe und Solidarität sind wichtige Werte in der Gesellschaft
„Religiöse Überzeugungen bilden eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens“, zitierte die Regierungsrätin den ersten Leitsatz und fügte an, dass Religionsgemeinschaften für den Staat wichtig seien. Sie hätten eine besondere Rolle in der Gesellschaft, weil religiöse Überzeugungen Haltungen, Einstellungen und innere Werte prägten. Der Staat baue zwar auf ihnen auf, könne diese aber nicht selbst vermitteln. Als spezifisch christliche Werte erwähnte Fehr die Nächstenliebe, die den Egoismus eindämme, Solidarität mit den Armen sowie Aufrichtigkeit. Christen hätten auch eine besondere Sicht bezüglich der Umweltproblematik, da sie die Erde als Schöpfung Gottes bewahren wollten. Jacqueline Fehr ermutigte die anwesenden Kirchenvertreter, in Predigt und Blog etc. öffentlich ihre Stimme zu erheben.

„Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen“, heisst es im 7. Leitsatz. Der Regierungsrat des Kantons Zürich strebe mit nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften mehr Verbindlichkeit an, so Fehr. Es seien Ausbildungslehrgänge für muslimische Seelsorger geschaffen worden und die orthodoxen Kirchen hätten einen Dachverband gegründet mit einem Beirat von Vertretern der anerkannten Kirchen. Es gelte aber auch zu verhindern, dass „religiöse Milieus entstehen, die unsere Rechtsordnung missachten oder Parallelstrukturen dazu aufbauen“, heisst es in den Erläuterungen zum 7. Leitsatz. Mit Bezug auf den 2. Leitsatz, dass die religiösen Gemeinschaften den öffentlichen Frieden wahren sollen, sprach Fehr auch Grenzen im Umgang mit Religionsgemeinschaften an.

Communiqué der Ev.-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Sieben Leitsätze zu „Staat und Religion im Kanton Zürich“

Referat und Bilder

© APD Schweiz