Zum Menschenrechtstag 2025
„Rächt euch nicht selbst …“
Zum diesjährigen Menschenrechtstag, am 10. Dezember, laden die Kirchen ein, den Artikel 11 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zu meditieren: die Unschuldsvermutung, ein echter zivilisatorischer Fortschritt, die Individuen vor staatlicher Willkür, vor Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit schützt. In einer Zeit, in der digitale Medien schnelle Urteile fördern und soziale Netzwerke als moderne Pranger fungieren, gewinnt dieser Artikel neue Aktualität. Der Impuls zum Menschenrechtstag 2025 wurde von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS im Auftrag der AGCK Schweiz vorbereitet.
Die Unschuldsvermutung steht unter Druck, weil Vorverurteilungen durch gesellschaftliche Instanzen ohne geregeltes Verfahren, Verteidigung und Rechtsgarantien stattfinden. Oft werden Menschen bereits im Vorfeld stigmatisiert. Besonders gefährdet sind dabei Minderheiten, Geflüchtete oder Personen mit geringem gesellschaftlichem Ansehen – Menschen, die sich schlechter verteidigen können und wenig Rückhalt haben oder sich nicht dagegen wehren können, zu Sündenböcken gemacht zu werden
«Rächt euch nicht selbst …
… die Rache ist mein», spricht der Herr (Römerbrief 12,19). Es ist Gott selbst, der das letzte Urteil spricht und sanktioniert. Die biblischen Texte erzählen von einem Gott, der Gerechtigkeit herstellt, indem er die Rache nicht vergisst und unter den Tisch fallen lässt. Menschen sollen auf eigenes Urteil und Strafe verzichten, weil sie begrenzt sind – und weil sie nicht Gott sind. Sie dürfen nicht über andere richten, solange sie nicht selbst über reine Hände verfügen – eine Einsicht, die sich eindrucksvoll in der Jesus-Erzählung von der Ehebrecherin zeigt: «Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.» (Johannes 8,7). Während das moderne Rechtsverständnis das Gewaltmonopol des Staates betont und den Prozess als Mittel zur Wahrheitssicherung versteht, gründet sich der biblische Aufruf zur Mässigung in Gottes exklusivem Recht auf Vergeltung. Anstatt andere zu verurteilen, sollten wir ihnen vergeben, wie auch Gott uns vergibt (Matthäus 6,14-15). Und ja: Einfach ist es nicht!
Die Kirche erinnert an die Grenzen menschlichen Rechts und das göttliche Gerechtigkeitsversprechen für alle, deren Leiden und Schmerzen ungesühnt geblieben sind. Das Recht löst den Verlust, Schmerz, die Verbitterung und Verzweiflung der Menschen, die selbst oder indirekt Opfer von Gewalt geworden sind, nicht auf. Aber Gott, der auch die Herzen sieht, hat der Welt seinen Sohn geschenkt, damit niemand verloren geht.
Moral ǂ Recht
Die Unschuldsvermutung fordert uns als Gesellschaft heraus. Denn: Wer sich heute ‚falsch‘ verhält oder gegen gesellschaftliche Normen verstösst, wird oft gleichgesetzt mit jemandem, der eine strafbare Handlung begangen hat. Der moralische Impuls, Unrecht zu benennen, ist legitim und notwendig. Doch Moral darf das Recht nicht ersetzen. Sie operiert mit anderen Kategorien: Empörung, Empathie, Scham, Ehre. Das Recht hingegen gründet auf institutionalisierten Verfahren der Anklage, Verteidigung und Urteilsfindung, Beweiskriterien und die Verhältnismässigkeit des Urteils und der Sanktion. Die Unschuldsvermutung ist ein Akt der Achtung: Sie bewahrt die Würde des Menschen – nicht, weil er unschuldig ist, sondern weil seine Schuld nicht leichtfertig angenommen werden darf. Sie ist die rechtliche Form der Gnade vor affektiver Rache und Vergeltung. Mit dem Aufkommen sozialer Medien ist eine neue Form der öffentlichen Sanktion entstanden: der digitale Pranger. Hier genügt oft ein Verdacht oder ein aus dem Kontext gerissenes Zitat, um jemanden dauerhaft zu beschädigen.
Impuls 2025 zum Menschenrechtstag | Herunterladen
Wie in den letzten Jahren wird der Impuls mit liturgischen Elementen ergänzt: biblische Texte, eine Meditation, eine Lieder-Auswahl und Fürbitten.
