Flüchtlingssonntag: Aufruf der religiösen Gemeinschaften
«Siehe, Kinder sind eine Gabe des HERRN» (Psalm 127, 3)
Die Welt wird von Krisen und Konflikten durchgeschüttelt. Das trifft besonders Kinder hart, die ihrer Zukunft beraubt werden. Jedes Kind hat das Recht, ungeachtet seiner Herkunft, Kind zu sein, sich sicher und beschützt zu wissen. Daran erinnern die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund anlässlich des Flüchtlingssonntags und -schabbats am 15. und 16. Juni 2024.
In den jüdischen und christlichen Schriften begegnen uns Kinder als Segen Gottes. Jesus selbst sagte in Matthäus 19,14: «Lasst die Kinder und hindert sie nicht, zu mir zu kommen! Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich». Die Geschichte von Mose, der als Kind ausgesetzt und später von der Tochter des Pharaos gerettet und adoptiert wurde (2. Mose 2,1-10), zeigt uns, dass Gott sich der Bedürftigen und Verletzlichen annimmt und dabei besonders die Kinder sieht. Sie verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit, und zwar unabhängig von ihrem sozialen oder rechtlichen Status. Als religiöse Gemeinschaften folgen wir diesem Beispiel und bieten Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten Minderjährigen Unterstützung an. Der Staat ist in der Pflicht, die Rechte der Kinder auf Bildung, Gesundheitsversorgung und Sicherheit zu gewährleisten – dies gilt vor allem für diejenigen Kinder, die bei uns Zuflucht suchen. Zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren setzen wir uns dafür ein, dass sie die Liebe, Fürsorge und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sich entfalten zu können und sich zu gesunden, starken Mitgliedern der Gesellschaft zu entwickeln.
Die Kirchen und die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz engagieren sich aktiv in der Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen. Sie bieten Unterkünfte, Bildungsprogramme, psychosoziale Unterstützung und Integrationsmassnahmen an, um diesen Kindern beim Aufbau eines neuen Lebens in der Schweiz zu helfen. Unterstützung bieten sie auch für bedürftige Familien in Bereichen, in denen die Hilfe vom Staat nicht ausreicht oder für die er sich nicht zuständig sieht. Die Unterstützung reicht von materieller Hilfe in Form von Lebensmittelspenden, Kleidung und Schulmaterialien bis hin zu finanzieller Unterstützung für medizinische Behandlungen oder Bildungsausgaben
Text des Aufrufs (pdf)