«Konflikte schlichten und Kultur bewahren»: Die Beziehung zwischen Kirche und Staat
Die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften sei «ein normaler Vorgang, um Konflikte zu schlichten und die Kultur zu bewahren», sagte Harald Rein, emeritierter Bischof der Christkatholischen Kirche an der von der AGCK Zürich organisierten Podiumsdiskussion «Kirche und Staat seit Nizäa – Eine Allianz auf dem Prüfstand» Ende Januar in der Paulus Akademie. Die Zeitschrift «reformiert.» war dabei und berichtete.
Der Staat dürfe sich nicht in Fragen des Glaubens einmischen, sondern nur allgemeine Kriterien für die Anerkennung festlegen. Religionsfreiheit ist für Rein das oberste Gebot: «Der Staat kann nicht vorschreiben, wie ein religiöser Führer bestimmt wird.»
Rein sieht die Anerkennung von Religionsgemeinschaften nicht nur historisch bedingt, vielmehr müsse sie weiterentwickelt und die Gleichbehandlung gewährleistet werden: «Das gilt auch für neue oder durch die Migration grösser werdende Gemeinschaften wie die muslimische.»
Der gut besuchte Anlass wurde im Rahmen der Gedenkfeiern zum 1700. Jahrestag des Konzils von Nizäa im Jahr 2025 organisiert.
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